Allgemeine Geschäftbedingungen

 

§ 1 Geltungsbereich – Allgemeines
1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Bolocat GmbH, Schönbergstr. 18, 85057 Ingolstadt. Sie gelten auch ohne neuerliche Vereinbarung ebenfalls für künftige Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, sofern keine aktualisierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen diesen zugrunde gelegt wurden.

§ 2 Vertragsschluss
1. Ein wirksamer Vertrag mit dem Kunden kommt mit einem Angebot und einer Annahme des Angebots zustande.
2. Aufträge des Kunden sind verbindlich. Er ist hieran 14 Tage gebunden. Innerhalb dieser Frist kann der Auftrag durch die Fa. Bolocat GmbH mit Wirkung eines Vertragsschlusses angenommen werden. Angebote der Fa. Bolocat GmbH
verlieren ihre Wirksamkeit, wenn sie nicht zuvor widerrufen werden, 1 Monat nach Zugang bei dem Kunden.

§ 3 Vergütung
1. In Angeboten und sonstigen mündlichen oder schriftlichen Ausführungen der Firma Bolocat GmbH enthaltene Preise sind in Euro angegeben und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Zustellungen von Waren sind möglich. Hierfür entstehen Lieferkosten, die gesondert nach Entfernung und Aufwand berechnet und im Angebot ausgewiesen werden.
2. Der Kunde verpflichtet sich, der Fa. Bolocat GmbH die genaue Anzahl der
Teilnehmer einer von dieser zu beliefernden Veranstaltung bis spätestens 5 Tage vor dieser verbindlich schriftlich/ per email mitzuteilen. Sofern die Angaben mehr als nur unwesentlich
- ausgehend von der Zahl der anwesenden Personen und/oder der benötigten Speisen und/oder Getränke – nach oben hin von den der ursprünglichen vertraglichen Regelung zugrundeliegenden Angaben abweichen besteht ein Anspruch der Firma Bolocat GmbH gegen den Kunden auf Zustimmung zu einer Vertragsänderung im Bereich der zu zahlenden Vergütung in einem entsprechenden und üblichen Umfang. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück (Abbestellung), ohne daß die Bolocat GmbH ihm einen Grund dazu gegeben hat, oder erklärt die Bolocat GmbH den Rücktritt bzw. die Kündigung des Vertrages aus Gründen, die vom Kunden zu vertreten sind, so verpflichtet sich der Kunde bereits angefallene Kosten sowie den entstandenen Schaden und den ent-gangenen Gewinn auf der Grundlage des Auftragswerts wie folgt zu vergüten:
4-7 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin 50 %
2-3 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin 70 %
Bei Stornierung am Vortag der Lieferung oder am Liefertag selbst behält sich die Bolocat GmbH vor, bis zu 100% des Auftragswertes in Rechnung zu stellen
3. Die Bolocat GmbH behält sich das Recht vor, als Auftragsbestätigung
eine Anzahlung in Höhe von bis zu 50 % des voraussichtlichen Auftragswertes anzufordern. Hierzu erhält der Kunde eine Vorausrechnung, die im Regelfall 4 Wochen vor der Veranstaltung fällig ist.
4. Die Bolocat  GmbH behält sich das Recht vor, abgesehen von der
Regelung unter 2., vereinbarte Preise für Leistungen, die mehr als 4 Monate nach
Vertragsschluss zu liefern oder zu erbringen sind in angemessenem Umfang zu erhöhen. Auf Verlangen wird dem Kunden die Erhöhung des Kostenansatzes offengelegt und nachgewiesen. Im Falle einer entsprechenden Preiserhöhung ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5. Der Kunde kann den vereinbarten Preis auf Rechnung leisten. Bei unmittel-barer Entgegennahme der Leistung ist auch Barzahlung möglich.
6. Bei einer Lieferung und/oder Leistung der Fa. Bolocat GmbH auf Rechnung
ist diese ohne Abzug sofort nach Zugang der Rechnung zahlbar. Nach Ablauf von acht Tagen hat der Kunde auch ohne Mahnung der Bolocat GmbH Verzugszinsen
in Höhe banküblicher Überziehungszinsen auf ein Girokonto, mindestens jedoch
 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, auf seine Geldschuld zu bezahlen.

§ 4 Mängelanzeige
Der Kunde hat die gelieferte Ware bei deren Eingang auf Mängel betreffend ihre Art und Beschaffenheit hin unverzüglich zu untersuchen. Der Kunde hat der Fa. Bolocat GmbH offensichtliche Mängel an Lebensmitteln (Speisen und Getränken) unverzüglich nach Abholung/Lieferung/Leistung und verdeckte Mängel an Lebensmitteln unverzüglich nach Feststellung anzuzeigen. Andernfalls bestehen ebenso wenig Gewährleistungsansprüche des Kunden wie bei Mängeln, die nach Gefahrübergang durch unsachgemäße Lagerung oder Behandlung der Ware durch den Kunden aufgetreten sind.

§ 5 Schlussbestimmungen
Für die gesamten Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Fa. Bolocat  GmbH einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Ingolstadt/Donau.

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